TÜV Duisburg-Hamborn
Dienstleistungen
Als Kfz-Prüfstelle in Duisburg bieten wir eine Vielzahl von amtlichen Fahrzeugprüfungen an. Dazu gehört die Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (AU), Oldtimerbegutachtung oder auch die Taxi BO-Kraft Abnahme. Ebenso prüfen wir auch Umbauten und können Änderungsabnahmen durchführen.
HU / AU
für Pkw, Motorrad, Anhänger
Die Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (AU) ist für PKW, Motorräder und Anhänger in Deutschland vorgeschrieben. Die HU stellt sicher, dass Fahrzeuge sicher und verkehrstauglich sind, während die AU die Abgaswerte überprüft. Die umgangssprachliche Bezeichnung „TÜV“ hat sich aufgrund der historischen Monopolstellung des TÜV für die HU eingebürgert und wird auch heute noch oft verwendet.
Taxiabnahme
nach BO-Kraft
Die Abnahme nach BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist eine vorgeschriebene Untersuchung für Fahrzeuge, die im Personentransport eingesetzt werden, wie z.B. Taxis und Mietwagen. Sie dient der Überprüfung der Verkehrssicherheit und der Einhaltung bestimmter Vorschriften, die speziell für den Betrieb von Personenbeförderungsfahrzeugen gelten.
Änderungsabnahme
nach § 19 (3) StVZO
Eine Änderungsabnahme nach § 19 Absatz 3 StVZO ist erforderlich, wenn an einem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die nicht durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine andere Teilegenehmigung abgedeckt sind. Beispiele sind Tieferlegung, Abgas- oder Geräuschverhalten, Anbau von Spoilern, oder neue Rad-Reifen-Kombinationen.
Gasanlagenprüfungen
Die Gasanlagenprüfung für LPG (Autogas) ist im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge mit Gasantrieb vorgesehen und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Prüfung wird von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern durchgeführt und ist eine eigenständige Untersuchung neben der HU.
Mängelkarte
Die Mängelkarte nach §5 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist ein wichtiges Dokument, das von der Polizei ausgestellt wird, wenn bei einer Verkehrskontrolle Mängel am Fahrzeug festgestellt werden. Sie dient als offizielle Aufforderung, die beanstandeten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist beheben zu lassen.
Umweltplakette
Die Umweltplakette, oft auch als Feinstaubplakette bekannt, ist auch für Autofahrer in Duisburg ein wichtiges Thema. Sie klassifiziert Ihr Fahrzeug nach seiner Emissionsklasse und gibt an, wie stark es zur Feinstaubbelastung beiträgt. Je nach Schadstoffgruppe wird eine grüne, gelbe oder rote Plakette vergeben.
Amtliche Prüfungen
Als zertifizierte KFZ-Prüfstelle in Duisburg stehen wir für fachkundige Untersuchungen und Begutachtungen von PKWs, Motorrädern und Anhängern. Mit viel Erfahrung und tiefgreifendem Branchenwissen garantieren wir unseren Kunden einen verlässlichen Service, der höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird.
HU / AU für Pkw, Motorrad, Anhänger
Die Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (AU) ist für PKW, Motorräder und Anhänger in Deutschland vorgeschrieben. Die HU stellt sicher, dass Fahrzeuge sicher und verkehrstauglich sind, während die AU die Abgaswerte überprüft. Die umgangssprachliche Bezeichnung „TÜV“ hat sich aufgrund der historischen Monopolstellung des TÜV für die HU eingebürgert und wird auch heute noch oft verwendet, obwohl die HU mittlerweile von mehreren staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt wird. Nach bestandener HU wird die alte Plakette vom hinteren Nummernschild entfernt und eine neue mit dem Datum der nächsten fälligen Untersuchung angebracht. Ohne eine gültige Prüfplakette darf man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Für Neuwagen ist die erste HU/AU nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. Bei Motorrädern ist die erste HU nach 24 Monate der Erstzulassung fällig, danach alle 2 Jahre. Die Fristen für die HU bei Anhängern variieren uns sind abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers.
Änderungsabnahmen
Eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO ist immer dann erforderlich, wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die nicht von der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs oder der Teile abgedeckt sind. Dies betrifft oft Tuningmaßnahmen, wie das Anbringen von Anbauteilen (z.B. Spoiler, Fahrwerk), die Änderung von Rad-Reifenkombinationen oder die Leistungssteigerung. Die Änderungsabnahme stellt sicher, dass die geänderten Teile den geltenden Vorschriften entsprechen und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Nach erfolgreicher Abnahme erhält man eine Änderungsabnahmebescheinigung, die man ggf. bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen muss. Für eine Änderungsabnahme benötigt man in der Regel den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sowie alle relevanten Prüfzeugnisse für die geänderten Teile. Dazu gehören Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) oder Herstellerbescheinigungen, die für die nachgerüsteten Teile erforderlich sind.
BO-Kraft
Die „BO-Kraft Abnahme“ ist eine spezielle Fahrzeuguntersuchung für Taxis, Mietwagen und Busse, die im Rahmen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) durchgeführt wird. Diese Untersuchung stellt sicher, dass die Fahrzeuge den besonderen Anforderungen für die Personenbeförderung entsprechen und die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet ist. Bei einer Taxiabnahme wird die vorgeschriebenen Ausstattung wie Taxameter, Werbeanbringung (bei Taxis meist nur auf den Türen zulässig) und ggf. Ordnungsnummer und Unternehmeranschrift überprüft. Insgesamt umfasst die Prüfung nach BO Kraft sowohl technische als auch betriebliche Aspekte. Taxis, Mietwagen und Busse müssen regelmäßig, meist jährlich, im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) auch die Untersuchung nach BO-Kraft durchlaufen. Bei der Erstinbetriebnahme eines Fahrzeugs als Taxi, Mietwagen oder Bus, bei einem Halterwechsel oder bei der Umrüstung eines Fahrzeugs für die Personenbeförderung ist eine außerordentliche Untersuchung nach § 42 BO-Kraft erforderlich.
Oldtimerbegutachtung
Eine Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO ist eine Untersuchung, die durchgeführt wird, um ein Fahrzeug als Oldtimer einzustufen und eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erhalten. Diese Begutachtung umfasst eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO sowie eine zusätzliche Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands und der Originalität des Fahrzeugs. Denn das Fahrzeug muss sich in einem guten, erhaltungswürdigen Zustand befinden und sich von gewöhnlichen Gebrauchsspuren abheben. Ein H-Kennzeichen, auch Oldtimerkennzeichen genannt, erhält man deshalb auch nur für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem weitgehend originalen Zustand befinden. Die Vorteile sind eine reduzierte Kfz-Steuer und oft günstigere Versicherungsprämien, sowie die Möglichkeit, Umweltzonen ohne grüne Plakette zu befahren. Das von uns erstellte Gutachten dient als Nachweis für die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer und ist beim Straßenverkehrsamt vorzulegen.
Gasanlagenprüfungen
Die Gasanlagenprüfung (GAP) stellt sicher, dass die Flüssiggasanlage im Fahrzeug ordnungsgemäß funktioniert und keine Sicherheitsrisiken birgt. Dabei wird auf Dichtheit, Funktion und Zustand der Gasanlage geprüft, sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Als autorisierte Prüfstelle in Duisburg-Hamborn wird die Gasanlagenprüfung auch von uns durchgeführt. Die GAP ist eine wiederkehrende Prüfung und wird im Regelfall im Abstand von zwei Jahren durchgeführt. Dabei kann die GAP entweder separat oder auch im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Bei Umbauten oder Reparaturen an der Gasanlage kann eine zusätzliche Prüfung (Gassystemeinbauprüfung – GSP) erforderlich sein. Bei Nichtbeachtung der Prüffristen drohen Bußgelder.
Mängelkarte
Eine Mängelkarte ist keine Strafe, sondern eine behördliche Anweisung zur Mängelbeseitigung. Die Polizei dokumentiert darauf alle festgestellten Mängel, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten oder nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Die häufigsten Gründe für eine Mängelkarte, die wir bei uns in TÜV NORD Prüfstelle in Duisburg-Hamborn verzeichnen, sind defekte Beleuchtung, abgefahrene Reifen, fehlerhafte Bremsen oder unzulässige Umbauten. Wenn Sie eine Mängelkarte erhalten, müssen Sie die aufgeführten Mängel umgehend in einer Werkstatt beheben lassen. Sie haben meist eine Woche Zeit, um die Mängel beheben und die Prüfung durchführen zu lassen. Die Frist ist auf der Mängelkarte vermerkt. Kommen Sie mit der Mängelkarte einfach bei uns in Hamborn vorbei. Unsere Prüfingenieure schauen dann nach der Reparatur, ob alle beanstandeten Punkte vollständig und fachgerecht behoben wurden. Sind die Mängel beseitigt, bestätigen wir dies auf der Mängelkarte mit Stempel und Unterschrift. Anschließend müssen Sie die bestätigte Mängelkarte bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie der Aufforderung nachgekommen sind. Andernfalls drohen weitere Bußgelder oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.
Umweltplakette
Der heutige Bereich der Umweltzone in Duisburg besteht seit dem 1. Juli 2014. Die Umweltzone Duisburg erstreckt sich über die gesamte Innenstadt und mehrere angrenzende Stadtteile. Sie umfasst ein großes Gebiet von Meiderich im Westen bis Ruhrort im Osten, und von Hochfeld im Süden bis zum Landschaftspark Duisburg-Nord im Norden. Die Plakette ist daher für alle, die in der Stadt unterwegs sind, von großer Bedeutung. Ohne die richtige Plakette drohen Bußgelder. Gerne helfen wir Ihnen in unserer Prüfstelle in Duisburg-Hamborn, die passende Umweltplakette für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Wir prüfen Ihre Fahrzeugpapiere und können Ihnen direkt die offizielle Feinstaubplakette an Ihrem Fahrzeug anbringen, damit Sie jederzeit sorgenfrei in der Umweltzone fahren können.
Benötigen Sie eine
Änderungsabnahme?
Eine Änderungsabnahme ist eine Begutachtung, die durchgeführt wird, wenn technische Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen wurden, wie z.B. der Einbau von Tuningteilen oder die Änderung von Fahrwerk oder Reifen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Änderungen den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Das sagen unsere Kunden
Wir nehmen uns Zeit für jeden Kunden und versuchen täglich unter Beweis zu stellen, dass guter Kundenservice uns am Herzen liegt!

volle Empfehlung, netter, kompetenter Inhaber, leckerer Kaffee. Alles bestens.
2. September 2025
Ging super schnell und der Prüfer war sehr nett. Bin sehr zufrieden 😊.
2. Juli 2025
Top Service! Ohne Termin!
22. Februar 2025