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Taxi BO-Kraft Abnahme

Als Betreiber von Taxi, Bus oder Mitwagen sind Sie verpflichtet, die strengen Vorschriften der BOKraft einzuhalten. In unserer Prüfstelle in Duisburg-Hamborn bieten wir Ihnen die professionelle BOKraft-Abnahme nach § 41 und § 42 an. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sie stets sicher und vorschriftsmäßig auf Duisburgs Straßen unterwegs sind.

Prüfstelle TÜV NORD
Duisburg-Hamborn

Buschstraße 104
47166 Duisburg

Öffnungszeiten
Mo – Fr : 09:00 – 17:30
Samstag: 09:00 – 14:00
Sonntag: Geschlossen
Deine Prüfstelle
Termin nicht zwingend notwendig
Auch an Samstagen geöffnet

Was beinhaltet die BOKraft-Prüfung?

Untersuchungen gem.
§41, §42 BOKraft

Als Unternehmer im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung müssen Sie die strengen Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) einhalten. Diese Vorschriften gewährleisten die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Taxis, Mietwagen und Bussen.

Die Prüfung nach § 41 BOKraft ist eine wiederkehrende Hauptuntersuchung, die jährlich durchgeführt wird. Dabei werden neben den üblichen Prüfpunkten der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO auch alle spezifischen Anforderungen der BOKraft kontrolliert.

Die Prüfung nach § 42 BOKraft betrifft die außerordentliche Hauptuntersuchung, die vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung notwendig ist. Auch diese wichtige Prüfung führen wir in unserer TÜV NORD Prüfstelle professionell für Sie durch.

Wir wissen, wie wichtig ein reibungsloser Ablauf für Ihr Geschäft ist. Vereinbaren Sie am besten gleich online oder telefonisch einen Termin für Ihre BOKraft-Prüfung bei uns in Duisburg-Hamborn.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug den hohen Sicherheitsstandards für die Personenbeförderung entspricht und Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Was ist die BOKraft?

Die BOKraft ist in sechs Hauptabschnitte unterteilt, die zahlreiche Details für die Personenbeförderung regeln. Sie deckt alles ab, von der sicheren Gestaltung von Haltestellen und Fahrzeugbeschilderungen bis hin zu den Vorschriften für Haupt- und außerordentliche Untersuchungen. Auch das richtige Verhalten und mögliche Ordnungswidrigkeiten sind hier klar definiert.

Die Verordnung stellt zudem spezifische Anforderungen an die Ausstattung der Fahrzeuge:

  • Busse: Müssen zum Beispiel korrekt gekennzeichnete Notausstiege, eine vorgeschriebene Anzahl an Feuerlöschern und Verbandskästen sowie voll funktionsfähige automatische Türen haben.
  • Taxen: Für Taxen sind die äußeren Merkmale entscheidend. Wir kontrollieren, ob die vorgeschriebene Wagenfarbe und die korrekte Kennzeichnung, wie das Taxischild und die Ordnungsnummer, vorhanden sind.
  • Mietwagen: Hier achten wir besonders darauf, dass das Fahrzeug keinerlei Merkmale eines Taxis aufweist. Dazu gehört, dass kein Taxischild und keine Ordnungsnummer angebracht sind. Außerdem wird die ordnungsgemäße Funktion des Wegstreckenzählers überprüft.

Die genaue Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend für die Sicherheit aller Fahrgäste und eine reibungslose Personenbeförderung.

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